Was bedeutet Kinder.- und Jugendschutz?

Jedes Kind/Jugendlicher hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen.

Frei von Gewalt und unterstützt durch Erziehung, Bildung und Förderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit und ihre Stärken entwickeln können. Gerade die Jüngsten in der Gesellschaft bedürfen des besonderen Schutzes.

In der Regel sind es die Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder am stärksten am Herzen liegt. Deshalb schreibt unsere Verfassung – das Grundgesetz – das Recht auf Erziehung den Eltern zu.

Weil Erziehung eine schwierige Aufgabe ist, haben Eltern dabei das Recht, vielerlei Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Aber auch Kinder haben eigene Rechte – und Eltern entsprechende Pflichten. Eltern müssen dafür sorgen, dass lebenswichtige Grundbedürfnisse ihrer Kinder - etwa nach Nahrung, nach gesundheitlicher Versorgung, nach einem sicheren Lebensort, nach verlässlichen Bezugspersonen – befriedigt werden. Und sie dürfen die Rechte ihrer Kinder nicht verletzen.

„Darf man sich mit dem Thema Kinderschutz in einem Verein beschäftigen, ohne in den Verdacht zu geraten, damit ein akutes Problem zu haben?“ Wir stehen auf dem Standpunkt: Man darf nicht nur, man sollte oder muss es sogar!

Wir der Verein TuS Immekeppel 1922 e.V., der ohne konkreten Anlass das Thema Kinderschutz aufgreift, möchte deutlich machen, warum er das tut.

  • Wir werden der Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht.
  • Wir möchten für die Eltern, Kinder und Jugendlichen eine verlässliche Bezugsperson sein.
  • Der Gesetzgeber gibt allen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, also auch und gerade dem Sportverein, den ausdrücklichen Auftrag, sich mit dem Thema Kinderschutz zu beschäftigen (§ 72a SGB VIII)
  • Wir sichern den Verein ab und fördern seine Entwicklung. Denn einem Verein, der gute Präventionsarbeit leistet, vertraut man sein Kind mit gutem Gewissen an.
  • Gerade eine vorausschauende Präventionsarbeit, die sich des Themas annimmt, ohne durch einen konkreten Anlass getrieben zu sein, ist Merkmal einer verantwortlichen und qualitativ hochwertigen Vereinsarbeit

Sport im Verein heißt, die körperliche und persönliche Entwicklung von Mädchen und Jungen zu unterstützen und ihr gesundes Selbstbewusstsein durch die Freude an Erfolgen sowie das Aushalten und Aufarbeiten von Niederlagen zu fördern. Sport im Verein heißt aber auch, Fairness und Teamfähigkeit zu trainieren. Hierfür braucht es klare Regeln, nicht nur für das Spiel und das soziale Miteinander, sondern auch für das im Sport spezifische Verhältnis von Nähe und Distanz. Sport im Verein heißt deshalb auch, Achtsamkeit zu leben, damit der Verein kein Ort von Gewalt, auch sexueller Gewalt, wird. Gerade weil im Sport ein so ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen besteht, müssen wir besonders sensibel für mögliche Gefahren sexueller Gewalt sein: Gemeinsames Duschen oder Fahrten zu Turnieren oder Trainingslagern können für sexuelle Übergriffe missbraucht werden. Aber auch der Wunsch nach Anerkennung durch die Trainerin oder den Trainer macht Mädchen und Jungen verletzlich für grenzüberschreitendes Verhalten.

Jeglichem Fehlverhalten möchte der TuS Immekeppel 1922 e.V. einen Riegel vorschieben und hat in der Jugendabteilung einen Handlungsleitfaden für Prävention und Intervention.

Unser Kinder.- und Jugendschutzkonzept

  • Benennung eines Kinder.- und Jugendschutzbeauftragten
  • Benennung einer Anlaufstelle bei Problemen
  • Einführung der Pflicht zur Prüfung der Inhalte eines erweiterten Führungszeugnisses (was die Fußball Jugendabteilung seit Jahren bereits praktiziert) für alle Trainer und Betreuer der Kinder und Jugendlichen. Ohne diese Prüfung sowie für jeden, dessen erweitertes Führungszeugnis einschlägige Eintragungen (§ 72a Abs. 1 SGB VIII) enthält, ist ein kinderbezogener Einsatz für den Verein ausgeschlossen. Das Führungszeugnis ist alle drei Jahre neu vorzulegen. Alle in der Jugendarbeit tätigen Personen, vom Jugendleiter bis zum Bambini - Trainer haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
  • Die Personen die mit den Führungszeugnissen und dem Jugendschutz im Verein in Berührung kommen haben eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben
  • Alle Personen die im Jugendbereich tätig sind haben unseren Verhaltenskodex unterschrieben.
  • Alle Trainer/innen und Betreuer/-innen haben die Verhaltensregeln für Trainer/-innen und Betreuer/- innen unterschrieben
  • Schulungen und Lehrgänge also Weiterbildung unserer Ehrenamtlichen Mitarbeiter zum Thema Jugendschutz
  • Aktionen zur Aufklärung zum Jugendschutz für unsere Kinder und Jugendlichen
  • Aufbau eines Netzwerkes mit Polizei, Jugendämter, Fußballverband, Landesverbänden und diversen Einrichtungen die sich mit Kinder.- und Jugendschutz beschäftigen.

 

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