Vertraulichkeitserklärung

Nachdem durch einen Vorstandsbeschluss die Grundsatzentscheidung getroffen wurde, sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein einzusetzen, sowie ein Vereinsverantwortlicher für das Thema Kinderschutz und ein oder mehrere Ansprechpartner innerhalb des Vereins (aber außerhalb des Vorstandes) als Anlaufstelle festgelegt wurden, war es zunächst notwendig, dass alle Beteiligten eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben. Diese wurde an die jeweiligen Aufgaben der beteiligten Personen angepasst. Dies trifft neben dem Ansprechpartner (Anlaufstelle) und dem Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz auch für alle Mitglieder des Vorstandes zu, denn auch sie können unter Umständen im Rahmen von Vorstandsberatungen Daten oder Informationen erfahren, die vertraulich sind.

Für folgenden Personengruppen wurden Vertraulichkeitserklärungen erstellt, unterzeichnet und zu den Vereinsakten hinterlegt:

  1. Vertraulichkeitserklärung für den Ansprechpartner des Vereins (Anlaufstelle)
  2. Vertraulichkeitserklärung für den Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz
  3. Vertraulichkeitserklärung für alle Vorstandsmitglieder

Wie sieht so eine Vertraulichkeitserklärung für die Ansprechpartner (Anlaufstelle) zum Jugendschutz beim TuS Immekeppel 1922 e.V. aus?  So oder so ähnlich, mit Anpassungen an den jeweiligen Aufgabenbereich sehen die Vertraulichkeitserklärungen auch für den Vereinsverantwortlichen und die Vorstandsmitglieder aus.

Vertraulichkeitserklärung für den TuS Immekeppel 1922 e. V.

Ich …….. bin durch den Verein TuS Immekeppel 1922 e.V. als Ansprechpartner (Anlaufstelle) für alle Belange des Kinderschutzes bestellt.

In dieser Tätigkeit gehört es u. a. zu meinen Aufgaben:

  • Ich als Ansprechpartner stehe allen Beteiligten als erste Anlaufstelle zur Verfügung, z.B. zur Aufnahme von Beschwerden, Sorgen und Ängsten und Weiterleitung dieser an die richtigen Stellen.
  • Meldungen zu Grenzverletzungen oder anderweitigen Vorfällen zu bearbeiten.

Einfache Konflikte, z.B. eine Beschwerde über grenzverletzende Ausdrucksweisen eines Trainers, kann ich z.B. durch Moderieren eines Gespräches oder die Vermittlung einer Weiterbildung selber Lösen.

In Kenntnis des hohen Werts des Persönlichkeitsrechts und der Brisanz aller Informationen, die ich im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit erfahre, verpflichte ich mich hiermit gegenüber dem Verein:

  • alle mir im Zusammenhang mit meiner obigen Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten streng vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
  • alle mir im Zusammenhang mit meiner obigen Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Informationen, wie insbesondere Einträge jeglicher Art in die erweiterten Führungszeugnisse, Sachverhaltsschilderungen jeglicher Art etc., streng vertraulich zu behandeln und sie keinem Dritten gegenüber zu offenbaren, weder in Gänze noch teilweise, weder unter Nennung von Namen noch in anonymisierter Form.

„Dritte“ im Sinne der obigen Erklärung sind alle Personen und Institutionen mit folgenden Ausnahmen:

  • der Betroffene selber, der mir Daten oder Informationen anvertraut hat
  • die Mitglieder des haftenden Vorstandes gem. § 26 BGB des Vereins
  • der Ansprechpartner zum Thema Kinderschutz meines zuständigen Landesverbandes, sofern der haftende Vorstand des Vereins die Weitergabe an diesen im konkreten Fall autorisiert hat staatliche Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft

Besteht Zweifel, ob ein Interessierter „Dritter“ oder „Berechtigter“ ist, werde ich Kontakt zum Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinder.- und Jugendschutz …………… aufnehmen, bevor ich Daten oder Informationen offenbaren werde.

OBEN