Vertraulichkeitserklärung

Nachdem durch einen Vorstandsbeschluss die Grundsatzentscheidung getroffen wurde, sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein einzusetzen, sowie ein Vereinsverantwortlicher für das Thema Kinderschutz und ein oder mehrere Ansprechpartner innerhalb des Vereins (aber außerhalb des Vorstandes) als Anlaufstelle festgelegt wurden, war es zunächst notwendig, dass alle Beteiligten eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben. Diese wurde an die jeweiligen Aufgaben der beteiligten Personen angepasst. Dies trifft neben dem Ansprechpartner (Anlaufstelle) und dem Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz auch für alle Mitglieder des Vorstandes zu, denn auch sie können unter Umständen im Rahmen von Vorstandsberatungen Daten oder Informationen erfahren, die vertraulich sind.

Für folgenden Personengruppen wurden Vertraulichkeitserklärungen erstellt, unterzeichnet und zu den Vereinsakten hinterlegt:

  1. Vertraulichkeitserklärung für den Ansprechpartner des Vereins (Anlaufstelle)
  2. Vertraulichkeitserklärung für den Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz
  3. Vertraulichkeitserklärung für alle Vorstandsmitglieder

Wie sieht so eine Vertraulichkeitserklärung für die Ansprechpartner (Anlaufstelle) zum Jugendschutz beim TuS Immekeppel 1922 e.V. aus?  So oder so ähnlich, mit Anpassungen an den jeweiligen Aufgabenbereich sehen die Vertraulichkeitserklärungen auch für den Vereinsverantwortlichen und die Vorstandsmitglieder aus.

Vertraulichkeitserklärung für den TuS Immekeppel 1922 e. V.

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